Bachelorstudium Sprachwissenschaft

Für Studieninteressierte und Erstsemester haben wir auf der allgemeinen Infoseite und auf der Erstsemesterseite zusätzliche Informationen zusammengestellt.

Hier erhalten Studierende der linguistischen Bachelorstudiengänge (Hauptfach und Nebenfach) Informationen zu:

1. Bewerbungsverfahren

Detaillierte und aktualisierte Informationen über die Bewerbungsabläufe für den Bachelorstudiengang Sprachwissenschaft finden Sie auf den Seiten der studentischen Abteilung. Unter Studiengänge von A-Z werden für jeden Studiengang und jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungstermine, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten, auch für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, angegeben.

Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Bewerbung Bachelorstudiengang Sprachwissenschaft Erstsemester Fach- und Hochschulwechslerinnen und -wechsler, Bewerberinnen und Bewerber für höhere Fachsemester
zum Wintersemester

 

bis 15.9.

 

bis 15.7.

zum Sommersemester bis 15.1.

2. Studien- und Prüfungsordnungen

Auf der Homepage der Universität finden Sie unter Prüfungsordnungen die folgenden für Sie relevanten Informationen:

  • Geisteswissenschaftliche Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge: Dies ist die allgemeine, fächerübergreifende Studien- und Prüfungsordnung für geisteswissenschaftliche Bachelorstudiengänge, die z.B. vorgegebene Zeitpunkte für Prüfungen oder die Möglichkeit von Wiederholungsprüfungen regelt. 
  • Sprachwissenschaft Hauptfach/Nebenfach: Diese Anhänge zur allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge regeln die fachspezifischen Bestimmungen, also z.B. welche Veranstaltungen für den Bachelorstudiengang Sprachwissenschaft im Hauptfach bzw. im Nebenfach besucht werden müssen.

3. Modulhandbücher

In den Modulhandbüchern sind Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der  Studiengänge zusammengefasst.

4. Zentrales Einschreibe- und Studierendenportal (ZEuS)

Studierende müssen sich über ZEuS für die studienbegleitenden Prüfungs- und Studienleistungen anmelden. Anmeldezeiträume für die Geisteswissenschaftliche Sektion

  • zum Wintersemester: zwischen dem 01.12. und dem 15.01.
  • zum Sommersemester: zwischen dem 01.05. und dem 15.06.

Andere Fachbereiche haben eventuell andere Anmeldetermine. Diese sowie weitere Informationen finden Sie unter https://zeus.uni-konstanz.de/

Informationen zu TAN-Listen sind über das SB-Terminal  zu finden.

5. Auslandssemester und Praktikum

In der Prüfungsordnung ist ein Praktikum oder Auslandssemester vorgeschrieben als Zulassungsvoraussetzung für die B.A.-Arbeit. Am besten eignet sich dazu das vierte oder fünfte Semester.

Ausland:
 Über die verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsstudiums berät das International Office. Speziell zu den Möglichkeiten eines Studiums im europäischen Ausland berät die Erasmus-Koordinatorin der Fachbereiche Literaturwissenschaft und Linguistik, Melanie Hochstätter. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist Frau Dr. Lloyd-Smith zuständig.

Praktikum:
 Grundsätzlich wird jedes Praktikum anerkannt, das mindestens zwölf Wochen dauert und inhaltlich mit dem Studium in Verbindung gebracht werden kann (z.B. Sprachtherapie, Sprachunterricht, Arbeit bei Medien wie Presse, Fernsehen oder Radio usw). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das geplante Praktikum anrechenbar ist, sollten Sie dies mit Frau Dr. Lloyd-Smith besprechen. 
Für die Anerkennung des Praktikums wird ein Praktikumsbericht (Länge ca. drei Seiten) benötigt sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Dauer des Praktikums hervorgeht (mindestens zwölf Wochen). Bitte legen Sie dem Praktikumsbericht auch diesen Bewertungsbogen ausgefüllt und unterschrieben bei und geben Sie die Unterlagen im Fachbereichssekretariat (Raum G 120) ab; alternativ können die Unterlagen auch online (Uni Cloud) eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Studierende, die die Bachelorarbeit im Sommersemester schreiben möchten, sollten die Unterlagen spätestens im März abgeben; diejenigen, die sie im Wintersemester schreiben möchten, sollten dies spätestens im September tun.

6. Nachbarwissenschaften

In Modul 7 können bis zu einem Umfang von 27 ECTS-Cr Nachbarwissenschaften belegt werden. Damit soll es den Studierenden ermöglicht werden, ihre Interessen in verwandten Gebieten der Linguistik zu vertiefen.

Einige Nachbarwissenschaften sind: Biologie, Geschichte, Informatik, Philosophie, Psychologie, Soziologie. Da es in den Fachbereichen unterschiedliche formale Regelungen gibt, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn einer Veranstaltung bei den Lehrenden danach,

  • wie viele ECTS-Cr Sie (als fachfremde Studierende/fachfremder Studierender) erwerben können,
  • ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können,
  • ob und wie Sie sich anmelden müssen.

7. Bachelorarbeit

Bitte füllen Sie vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit diese Checkliste (doc, docx, pdf) gewissenhaft aus und holen Sie fehlende Kenntnisse ggf. nach. Besprechen Sie offene Punkte vor der Anmeldung mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern.

Anmeldungs- und Prüfungszeitraum:

Prüfung im Anmeldezeitraum Beginn der Abschlussarbeit Anmeldeunterlagen* bei
Wintersemester  15.10. - 30.10. 15.11. Frau Pitscheider
Sommersemester 02.05. - 15.05. 01.06. Frau Pitscheider

* Die Unterlagen sollten einige Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraumes angefordert werden.

Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Mindestens eine studienbegleitende Prüfungsleistung der Module 3 bis 6 muss eine Hausarbeit sein. Eine Hausarbeit, die Voraussetzung für das Schreiben einer Bachelorarbeit ist, sollte einen Umfang von ca. 10 Seiten Fließtext haben (ca. 4.000 bis 5.000 Wörter).  
  • Nachweis eines Praktikums bzw. eines Auslandssemesters (Modul 6).
  • Nachweis eines fachspezifischen Schreibkompetenzkurses (Modul 8, nur PO 2014)

Anmeldeunterlagen: Das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit kann in den Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums bei Frau Pitscheider per E-Mail angefordert werden: Regine.Pitscheider@uni-konstanz.de. Darauf müssen Sie selbst sowie die Betreuungspersonen unterschreiben. Bitte gehen Sie dafür rechtzeitig vor dem Anmeldetermin in die Sprechstunden.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an linguistik.studienberatung.de und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin – auch wenn Sie noch keine Unterschrift der Betreuungspersonen haben. In der Sprechstunde bestätigt Frau Loyd-Smith mit ihrer Unterschrift, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit vorliegen (Modul 6, Hausarbeit, ggf. Recherche- und Schreibseminar). Eine Bescheinigung über die studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen wird nicht benötigt.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit Anlage (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) bei Frau Pitscheider ein.

Bachelorkolloquium (Ling 291): Bitte besuchen Sie in dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben, das Bachelorkolloquium und beachten Sie, dass Sie sich für die Studienleistung, die Sie im Rahmen des Bachelorkolloqiums erbringen, elektronisch in ZEuS anmelden müssen.

Betreuerinnen und Betreuer für die Bachelorarbeit: Die Bachelorarbeit wird bei zwei Betreuungspersonen angefertigt. Idealerweise bietet eine der beiden Betreuungspersonen ein Bachelorkolloquium im entsprechenden Semester an. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte mindestens eine Betreuungsperson bei der Vorstellung der Arbeit anwesend sein.

Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs, Professur-Vertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie Tafseer Ahmed Khan, Fernanda Barrientos, Christin Beck, Anamaria Bentea, Tina Bögel, Massimiliano Canzi, Anna Czypionka, Marieke Einfeldt, Henri Kauhanen, Alexandra Rehn sowie Mark-Matthias Zymla (siehe Personal des Fachbereichs Linguistik). Ein Betreuer/eine Betreuerin sollte Professor oder Professorin des Fachbereichs Linguistik sein.

Note der Bachelorarbeit: Sobald die beiden Gutachten der Betreuungspersonen vorliegen, wird die Note in ZEuS eingetragen. Bitte rufen Sie deswegen nicht beim Prüfungsamt an.

Bachelorarbeit im Ausland: Es ist prinzipiell  möglich, die Bachelorarbeit an einer Universität im Ausland zu schreiben. Dazu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Betreuungsperson an der ausländischen Universität muss ordentliche Professorin/ordentlicher Professor sein.   
  • Ein Abschlusskolloquium muss absolviert werden.   
  • Die Zweitbetreuung muss eine der Professorinnen/einer der Professoren des Fachbereichs Linguistik der Universität Konstanz übernehmen.  
  • Anmelde- und Bearbeitungsfristen müssen eingehalten werden. (Schicken Sie gegebenenfalls Formulare per Fax.)

Bachelorzeugnis: Sobald alle Leistungen auf dem Konto eingetragen sind und der entsprechende Antrag gestellt wurde, wird das Zeugnis erstellt. Wenn die/der Prüfungsausschussvorsitzende unterschrieben hat, wird es verschickt.

8. Beratungsstellen

  • Unsere Fachbereichsreferentin Dr. Anika Lloyd-Smith berät Sie zu allen wichtigen Fragen rund um das linguistische Studium.
  • Beratung für Bachelorstudierende durch Studierende führt MentorLing durch.
  • Auf der Erasmus-Homepage der Fachbereiche Literaturwissenschaft und Linguistik finden Sie Informationen rund um das Studium im europäischen Ausland. Eine persönliche Beratung findet durch die Erasmus-Koordinatorin Melanie Hochstätter statt.

9. Exmatrikulation

Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Informationsseite zur Exmatrikulation.