Allgemeine Informationen

Informationsveranstaltungen für Erstsemester

Die Informationsveranstaltungen für alle Erstsemester der M.A.-Studiengänge des Fachbereichs Linguistik finden im Oktober statt.

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Informationsveranstaltung Masterstudiengang Multilingualism                                                  

15.15-16.45,  Raum G304       

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Informationsveranstaltung Masterstudiengang Linguistik, alle Schwerpunkte                                                      

10.00-11.30, Raum G304     

Montag, 16. Oktober 2023

Informationsveranstaltung Masterstudiengang Speech and Language Processing                              

11.00, Raum G209         

1. Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen: Zugangsvoraussetzung für die linguistischen Masterstudiengänge ist der Nachweis eines qualifizierenden Abschlusses (Note mindestens 2,5) eines mindestens dreijährigen Studiengangs im Bereich Linguistik (Mindestabschluss Bachelor of Arts [B.A.]) oder äquivalenter akademischer Grad) an einer Hochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.

In begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen/Bewerber immatrikuliert werden, die den qualifizierten Abschluss (Note mindestens 2,5) eines anderen gleichwertigen Studienganges  nachweisen,  in  dem Kompetenzen erworben worden sind, die im Einzelfall ein erfolgreiches Studium  erwarten lassen.

Bewerbungsfristen: Die Zulassung zu den Masterstudiengängen ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Wintersemester ist der 15.06. Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Sommersemester ist der 15.01. Der Antrag auf Immatrikulation einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss jeweils bis zum genannten Zeitpunkt bei der Universität Konstanz eingegangen sein (Ausschlussfrist). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung für ein Masterstudium an der Universität Konstanz.

Ab sofort zählt zu den Bewerbungsunterlagen für die Masterstudiengänge auch ein Bewerbungsschreiben in englischer Sprache im Umfang von maximal einer Seite, das über Eignung und Motivation für das angestrebte Studium Aufschluss gibt.

Zulassung ohne Bachelorzeugnis: Wenn die Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorlegen kann, so hat sie/er das voraussichtliche Erreichen der Zugangsvoraussetzungen durch den Nachweis der bisherigen Prüfungsleistungen darzulegen. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll, nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung kann vorher unter der Bedingung erfolgen, dass fristgemäß der qualifizierende Abschluss nachgewiesen wird.

Studienbewerberinnen und  Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen für den Studiengang Linguistik das DSH 2- oder TestDaF 4-Zertifikat nachweisen: Sprachkenntnisse Deutsch (German language skills) Für die Schwerpunkte Allgemeine Linguistik und Anglistische Linguistik sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

Englischkenntnisse: Von Bewerberinnen und Bewerbern werden zudem gute Englischkenntnisse erwartet (mindestens Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen(GER).

Beim Masterstudiengang Linguistik mit dem Schwerpunkt Anglistische Linguistik sind Englischkenntnisse der Stufe C1 des GER notwendig.

Beim Masterstudiengang Linguistik mit dem Schwerpunkt Romanistische Linguistik sind für eine der vertieft studierten romanischen Sprachen Kenntnisse auf dem Niveau C1 des GER notwendig.

Für den Schwerpunkt Slavistische Linguistik sind Russischkenntnisse auf Niveau C1 des GER erforderlich.

Als Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse für Ihre Bewerbung werden zum Beispiel die auf dieser Seite aufgeführten Nachweise akzeptiert: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).
In der Vergangenheit wurden ebenfalls Studiennachweise akzeptiert, aus denen hervorgeht, dass das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde. Bescheinigungen ohne Angaben zum genauen Sprachniveau laut GER können nicht als Nachweise akzeptiert werden.

2. Studien- und Prüfungsordnungen

Bitte beachten Sie unter den Masterprüfungsordnungen  sowohl die allgemeine Prüfungsordnung für Geisteswissenschaftliche Master of Arts (M.A.) sowie den studiengangspezifischen Anhang zur Prüfungsordnung für den jeweiligen geisteswissenschaftlichen Masterstudiengang.

Informationen zu Nachbarwissenschaften finden Sie in der Broschüre "Fachfremde Veranstaltungen für mein Studium"  der Zentralen Studienberatung.

3. Modulhandbücher

In den Modulhandbüchern sind Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der einzelnen Masterstudiengänge zusammengefasst.

4. Anmeldung in ZEuS

Studierende müssen sich in ZEuS für die studienbegleitenden Prüfungs- und Studienleistungen anmelden. Anmeldezeiträume für die Geisteswissenschaftliche Sektion

  • zum Wintersemester: zwischen dem 01.12. und dem 15.01. 
  • zum Sommersemester: zwischen dem 01.05. und dem 15.06.

Andere Fachbereiche haben eventuell abweichende Anmeldetermine. 

Informationen zu TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.

5. Masterprüfung

Für die Anmeldung zur Masterprüfung müssen 50 % der studienbegleitenden Prüfungsleistungen vorliegen sowie Modul 5 (Multilingualism) bzw. das Praktikum (Speech and Language Processing, PO 2017). Die Bescheinigung hierüber erstellen Frau Lloyd-Smith oder Frau Wurster. Bitte schreiben Sie ihnen, wer Ihre Betreuungspersonen sind.

Anmeldung:

Prüfung im Anmeldezeitraum für die Masterarbeit, die Abschlussklausur** und/oder die mündliche Prüfung  Masterprüfung Anmeldeunterlagen* zu holen bei
Wintersemester 01.07. bis 15.07.

Beginn Masterarbeit: Ende Oktober

Abschlussklausur**: Anfang März

Herrn Bucifal (C 406)
Sommersemester 01.02. bis 15.02.

Beginn Masterarbeit: Ende April

Abschlussklausur**: Anfang September

Herrn Bucifal (C 406)

  *Die Unterlagen sollten einige Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraumes abgeholt werden.

** falls laut Prüfungsordnung vorgesehen

 Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate.

Prüfungsberechtigte Personen: Alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs sowie Prof. Axinja Hachfeld (M.A. Multilingualism), Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie Fernanda Barrientos (M.A. Linguistik, M.A. Multilingualism), Christin Beck (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing),  Anamaria Bentea (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism), Tina Bögel (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing), Massimiliano Canzi (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism), Anna Czypionka (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism), Marieke Einfeldt (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism), Henri Kauhanen (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism) und Anika Lloyd-Smith (M.A. Linguistik, M.A. Multilingualism), Alexandra Rehn (M.A. Linguistik, M.A. Speech and Language Processing sowie M.A. Multilingualism).

6. Annahme als Doktorandin/Doktorand

Es ist nicht möglich, sich als Doktorandin/Doktorand einzuschreiben, wenn das Masterzeugnis noch nicht vorliegt. Bitte stellen Sie den Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand erst, wenn das Masterzeugnis vorliegt (dafür müssen Sie eine Prüfungszeugniskopie beilegen). Sie können rückwirkend noch zum laufenden Semester eingeschrieben werden, wenn Sie den Antrag bis Mitte des Semesters stellen. Bitte nutzen Sie für ausführliche Informationen zur Promotion das Promovierenden-Portal der Universität Konstanz.

7. Beratungsstellen

Bitte beachten Sie: Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Deutschkenntnisse durch das DSH2-Zertifikat oder ein äquivalentes Zertifikat nachweisen. Sprachkenntnisse Deutsch (German language skills)

Von Bewerberinnen und Bewerbern werden zudem gute Englischkenntnisse erwartet (mindestens Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Please note that applicants who obtained their bachelor degree from a non-German speaking university should be able to demonstrate that they have good knowledge of German. Their German language skills need to be confirmed in the form of a DSH certificate (DSH is the German language examination for university admission) or an equivalent certificate, cf. German language skills. This certificate needs to be provided together with the application forms at the time of application.

Applicants should be able to demonstrate that they have very good knowledge of English, at least B2 level.

Masterstudiengang Ansprechpartner E-Mail
Allgemeine Linguistik Prof. Maribel Romero maribel.romero@uni-konstanz.de
Multilingualism Angelika Golegos
Elisabeth Süß
ma.multilingualism@uni-konstanz.de
Linguistik mit anglistischem Schwerpunkt Prof. George Walkden george.walkden@uni-konstanz.de
Linguistik mit germanistischem Schwerpunkt Prof. Regine Eckardt regine.eckardt@uni-konstanz.de 
Linguistik mit romanistischem Schwerpunkt  Prof. Georg Kaiser georg.kaiser@uni-konstanz.de
Slavistische Linguistik Prof. Bernhard Brehmer bernhard.brehmer@uni-konstanz.de
Speech and Language Processing Dr. Tina Bögel tina.boegel@uni-konstanz.de

Unsere Fachbereichsreferentin Dr. Carmen Kelling berät Sie zu allen wichtigen Fragen rund um das linguistische Studium.  

Auf der Erasmus-Homepage der Fachbereiche Linguistik und Literaturwissenschaft finden Sie Informationen rund um das Studium im europäischen Ausland. Eine persönliche Beratung findet durch die Erasmus-Koordinatorin Melanie Hochstätter statt.